• 1 Name und Entstehung

    • 1.1 Gegründet wurde der Club am Pfingstdienstag im Jahre 2007 von Marcus Nordbruch, Sven Cordes, Michael Sokoll.

    • 1.2 Der Name des Clubs ist „Die Schuerzenjaeger“.

    • 1.3 Hintergrund für die Namensgebung ist das alle 3 Gründungsmitglieder an diesem Tag hinter Kellner-schürzen hergejagt sind, und sie erfolgreich bekommen haben.

  • 2 Aufgaben

    • 2.1 Der Gildeclub  „Die Schuerzenjaeger“ untersteht der Wildeshauser Schützengilde von 1403.

    • 2.2 Die Aufgaben des Clubs sind in erster Linie die Traditionen der Wildeshauser Schützengilde von 1403 zu Ehren, der Gemeinschaft der Gilde zu dienen und das Gildefest gemeinsam mit dem Kammeraden zu feiern.

    • 2.3 Den Statuten der Wildeshauser Schützengilde von 1403 und der Schuerzenjaeger ist bedingungslos Folge zu leisten.

    • 2.4   Die Teilnahme an der Frackprobe und an den Feierlichkeiten an Pfingstdienstag ist absolute Pflicht. Eine Nichtteilnahme ist nur möglich bei einer Abmeldung 24Std vor dem Treffen mit einer sehr guten Entschuldigung.

  • 3 Struktur und Mitgliedschaft

    • 3.1 Die Mitgliedschaft kann jedes ordentliche Mitglied der Wildeshauser Schützengilde von 1403 beantragen. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss spätestens 4 Wochen vor Pfingstheiligabend mündlich bei einem vollwertigen Mitglied eingehen. Der Anwärter erhält den Praktikantenstatus.

    • 3.2 Der Praktikantenstatus läuft grundsätzlich von einem am Gildeumzug teilgenommenen Pfingstfest bis zur nächsten Frackprobe.

    • 3.3 Über die Aufnahme der Praktikanten als vollwertiges Mitglied wird bei der Frackprobe abgestimmt.

    • 3.4 Praktikanten haben den Weisungen der vollwertigen Mitglieder Folge zu leisten.

    • 3.5 Vorschläge gelten als angenommen sofern eine 2/3 Mehrheit erreicht wird.

    • 3.6 Stimmberechtigt sind nur die vollwertigen Mitglieder. Praktikanten haben kein Stimmrecht.

    • 3.7 Bei der frackprobe und bei der Bewirtung am Pfingstdienstag müssen die Praktikanten die erste Strophe des Wildeshauser Liedes ohne Hilfsmittel singen.

  • 4 Kleiderordnung

    • 4.1 Am Pfingstdienstag ab spätestens 13Uhr und zur offiziellen Frackprobe gilt die Kleiderordnung gemäß den Statuten der Wildeshauser Schützengilde von 1403. Zusätzlich tragen die vollwertigen Mitglieder ihre erbeuteten Schürzen. Dies gilt auch für Praktikanten sofern diese bereits eine haben.

    Das Bedeutet:
  • Schwarzer Frack, Gehrock, Schwalbenschwanz oder ähnliches. Ein Jackett reicht nicht aus.
  • Schwarze Schuhe mit Schwarzen Socken
  • Weißes Hemd mit Schwarzer Fliege
  • Schwarzer Zylinder
  • Holzgewehr mit Blumen Geschmückt
    • 4.2 Nach Absprache kann das Gewehr zur Frackprobe weggelassen werden.

    • 4.3 Der Papagoi muss von Pfingstheiligabend bis zum Sonntag nach dem Kinderschützenfest, auf öffentlichen Veranstaltungen und Treffen, stets getragen werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch für jegliche andere Zusammenkünfte der Schürzenjäger (Frackprobe, Gipfeltreffen, Abfrackparty etc.).

    • 4.4 Praktikanten haben die Aufgabe in der Zeit von Pfingstheiligabend bis zum Einmarsch am Pfingstdienstag sich eine Schwarze Kellner schürze zu besorgen.
      Nicht erlaubt dabei ist:
      Ausleihen,
      Kaufen in einem Geschäft,
      Stehlen


    • 4.5 Der Zylinder darf maximal mit einem Aufkleber beklebt sein.

    • 4.6 Jedes Teil der Kleidung am Pfingstdienstag und zur Frackprobe muss in einem einigermaßen guten Zustand sein.
  • 5 Geld und Strafen

    • 5.1 Das Geld aus der Kasse, welches aus Jahresbeiträgen, Einstandszahlungen und Strafgeldern besteht, wird nur für Club interne Notwendigkeiten verwendet.

    • 5.2 Der Kassenwart kann zu jederzeit von jedem vollwertigem Mitglied geprüft werden.

    • 5.3 Alle Mitglieder, auch die Praktikanten, müssen einen Quartalsbeitrag von 15€ zahlen.

    • 5.3.1 Die Beiträge müssen spätestens zur 2ten Woche des 2ten Monats des laufenden Quartals bezahlt werden. Für folgende Quartale kann auch im Voraus bezahlt werden.

    • 5.3.2 Bis zur Pfingstwoche muss jedes Mitglied und jeder Praktikant mindestens 2 Quartalsbeiträge bezahlt haben.

    • 5.4 Neue Mitglieder müssen einen Einstand in Höhe von 15€ zahlen. Dieser wird nach der Abstimmung zum vollwertigen Mitglied fällig.

    • 5.5 Unentschuldigtes Fehlen bei einem Treffen:                       15€

    • 5.6 Ab 5min Verspätung                                                          5€

    • 5.7 Nichteinhalten der Kleidervorschrift pro Mangel               2€

    • 5.8 Verschütten von Alkohol pro Getränk                               1€

    • 5.9 Pinkeln an öffentliche Gebäude (Kirche Rathaus etc.)       2€

    • 5.10 Gläser oder Flaschen irgendwo hinschmeißen                  2€

    • 5.11 Nichttragen oder gar verlieren der Schürze                      20€

    • 5.12 Streit zwischen Mitgliedern pro Person                            2€

    • 5.13 Der erstgeborene Sohn eines Schürzenjägers wird mit 50€ aus der Kasse beschenkt.

    • 5.14 Wer an Pfingstdienstag als erster nach Hause geht muss den übrigen Mitgliedern einen ausgeben und sagen: „Ich bin ein Weichei, lasst mich nach Hause.“ Sollte das nicht geschehen werden 15€ Strafe fällig.

  • 6 Sonstiges

    • 6.1 Die Schuerzenjaeger verhalten sich stets freundlich gegenüber anderen und vermeiden jeglichen Streit Körperlicher und verbaler Art.

    • 6.2 Die Clubinternen Treffen werden ohne Freundin/Frau geplant und abgehalten.

    • 6.3 Die Frackprobe findet innerhalb der letzten 4 Wochen vor Pfingstheiligabend statt.